Welt Online | 17Feb2011 | Peter Issig
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Eisernes Schweigen und quälende Erinnerungen

Der Prozess gegen den einstigen Lagerwachmann John Demjanjuk nähert sich dem Ende. Der Angeklagte geriert sich als Opfer der Justiz.Die Szenerie ist bizarr: Ein alter Mann wird im Rollstuhl in den Gerichtsaal 101 des Münchner Justizzentrums an der Nymphenburger Straße geschoben. Eine unförmige Lederjacke hält den massigen Körper warm, eine große Sonnenbrille verbirgt seine Augen. John Demjanjuk ist 90 Jahre alt und krank, aber verhandlungsfähig. Es geht ihm sogar besser als nach seiner Auslieferung aus den USA im Mai 2009. Seit 16 Monaten wird gegen ihn am Landgericht München II verhandelt. Angeklagt eines monströsen Verbrechens: Beihilfe zum Mord an 27.900 Juden, die im Vernichtungslager Sobibor von März bis Oktober 1943 ermordet wurden. Insgesamt starben hier 250.000 Menschen.

Die Opfer waren vor allem Juden aus den Niederlanden. Eingepfercht in Güterzüge aus Westerbork, wurden sie ins polnische Sobibor, ein kleines Nest an der Grenze zur Ukraine, transportiert. Dort nahmen sie an der Bahnstation SS-Leute und Wachmannschaften in Empfang. Die verschleppten Männer, Frauen und Kinder mussten sich ausziehen und wurden dann in zwei große Kammern getrieben. Abgase aus großen Flugzeugmotoren wurden ins Innere geleitet, die Menschen starben qualvoll. Als Wachmann soll der Angeklagte, der 1920 als Iwan Nikolajewitsch Demjanjuk im ukrainischen Dubowi Macharynzi geboren wurde, dazu beigetragen haben, die Vernichtungsmaschinerie am Laufen zu halten. Ende März, 68 Jahre nach den Taten, wird nun über Demjanjuk geurteilt.

Manchmal stöhnt er auf

Auch die letzten Prozesstage beginnen mit einem befremdenden Ritual: Sanitäter heben den alten Mann vom Rollstuhl in ein Krankenbett, das direkt neben dem Richtertisch steht. Eine große Wolldecke wird über ihm ausgebreitet. Ein Arzt erkundigt sich nach seinem Befinden, gibt bei Bedarf ein Medikament. Wenn die Dolmetscherin erkältet ist, zieht sie einen grünen Mundschutz über. Dann beugt sich Verteidiger Ulrich Busch fürsorglich über seinen Mandaten. Man unterhält sich angeregt, scherzt. Demjanjuk wirkt wach, er gestikuliert. Erst wenn Richter und Schöffen den fensterlosen Saal betreten, wird Demjanjuk apathisch. Die Mundwinkel gehen grimmig nach unten, manchmal stöhnt er auf, Gichtschmerzen. Schläft er ein, weckt ihn schon einmal ein Schöffe.

Erschöpft und entnervt sind auch die Ankläger und das Gericht. Nach 16 Monaten und über 85 Verhandlungstagen wollen sie jetzt den Prozess, der wohl eines der letzten großen NS-Kriegsverbrechertribunale ist, endlich zu Ende bringen. Die Zeugen sind gehört. Angehörige der Opfer, selbst schon in hohem Alter, berichteten bewegend und unter Tränen vom Schicksal ihrer Familien. Die Gutachter sind befragt, unzählige Akten besprochen, zusätzlich Tausende Seiten zum Lesen ausgegeben.

Das Verfahren gleicht streckenweise einem historischen Kolloquium. Kommenden Dienstag soll die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz ist bereit, sein Plädoyer zu halten. Er wird wohl keine Abstriche bei seinen Vorwürfen machen. Mit dem Urteil wird ein juristisch schwieriger, auf jeden Fall aber ein historischer Prozess enden.

"Das wirklich Neue ist, dass juristische Selbstverständlichkeiten auf Wachmänner angewendet werden, die bisher nie in den Blick genommen worden waren", sagt Cornelius Nestler, Professor am Institut für Strafrecht und Prozessrecht der Universität Köln. Nestler vertritt im Demjanjuk-Prozess über ein Dutzend Nebenkläger, aus den USA, Israel und den Niederlanden. Die von den Nazis sogenannten "fremdländischen Helfer" in den Vernichtungslagern blieben bei der Verfolgung der NS-Verbrechen weitgehend unbeachtet.

Demjanjuk beklagt "Folter und Tortur"

Demjanjuk, der zuletzt in Ohio (USA) lebte, ist staatenlos und somit der erste nicht-deutsche Scherge aus der Vernichtungsmaschinerie, der deswegen nach Deutschland ausgeliefert wurde. Er stand von 1988 bis 1993 schon einmal in Israel als "Iwan der Schreckliche" aus dem KZ Treblinka vor Gericht und wurde zum Tode verurteilt. Weil danach aber Zweifel aufkamen, ob er tatsächlich in Treblinka war, wurde das Urteil aufgehoben. Inzwischen spricht alles dafür, dass er ein Trawniki war, einer der zwangsverpflichteten Helfer der SS, die in der polnischen Ortschaft Trawniki für ihre Tätigkeit in den Vernichtungslagern ausgebildet wurden. Die Münchner Staatsanwaltschaft stützt sich dabei vor allem auf zwei Dokumente: den Dienstausweis mit der Nummer 1393 und eine Verlegungsliste nach Sobibor.

Demjanjuk selbst schweigt eisern. Nur zwei Mal lässt er Verteidiger Ulrich Busch eine persönliche Erklärung verlesen. Gleich zu Beginn der Verhandlung und später im April 2010. Der Tenor ist der gleiche: Demjanjuk fühlt sich nicht fair behandelt. Es sei unrecht, dass er vor Gericht stehe. In der vollständigen Verkehrung der Werte beklagt der Angeklagte, dass er die Verhandlung als "Folter und Tortur" empfinde. Der mutmaßliche Täter sieht sich als Opfer der Justiz.

Das entspricht ganz der Argumentation seines Verteidigers. Ulrich Busch, Rechtsanwalt aus Ratingen, hat die Verhandlung zu seiner persönlichen Sache gemacht. Der große, hagere Mann redet sich schnell in Rage, sein Gesicht wird rot. Mit dem Stift unterstreicht er in der Luft seine Worte, wenn er wieder und immer wieder neue Beweisanträge stellt. Er bekommt seine Anträge fast nie durch, verzögert aber alles. Nur mit seinen Befangenheitsanträgen gegen das Gericht hält er sich inzwischen zurück. Über 20 sind schon gescheitert.

"Wo ist die Anklage gegen die Deutschen?"

Busch spricht von seiner "Schlacht" im Gericht. Show-Einlagen gehören dazu: So platzen die Tochter und der jugendliche Enkel Demjanjuks in die Verhandlung. In einer kurzen Pause umarmen sie den Bettlägerigen und überreichen ihm unter Tränen eine weiße Rose - in München eigentlich ein Symbol für die gleichnamige Widerstandsbewegung.

Verteidiger Busch scheut auch große Worte nicht: "Das ist eines der schlimmsten Justizverfahren, das die Bundesrepublik gesehen hat." Der Prozess hätte niemals geführt werden dürfen und dürfe nicht fortgesetzt werden. "Wir haben hier eine Anklage gegen den falschen Mann. Wo ist die Anklage gegen die Deutschen?", nur sie hätten in Sobibor gemordet, wettert Busch. Die Trawniki seien Arbeitssklaven gewesen, die "in einer aussichtlosen menschlichen Lage" waren und keine andere Wahl hatten. Befehlsnotstand macht Busch aber nicht explizit geltend.

Er hätte damit auch keine Chance, meint Strafrechtsprofessor Nestler. Einerseits sei dokumentiert, dass die Trawniki außerhalb der Lager ein "lustiges Lotterleben" führten und relativ leicht hätten flüchten können. Außerdem hätte Demjanjuk sich schon selbst äußern müssen, um diese subjektive Einschätzung eines strafmildernden persönlichen Notstands darzulegen.

"Keine Panik oder Unordnung"

Auch die Frage, ob Demjanjuk eigentlich eine konkrete Tat nachgewiesen werden müsste, um ihn zu verurteilen (es gibt keine überlebenden Augenzeugen), hält die Anklage für geklärt. Nicht zuletzt mit der Aussage von Thomas Walther, einem Ermittler der Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigburg. Er hatte nicht nur die strafrechtliche Verantwortung der SS-Helfer thematisiert. Er legte als Gutachter auch dar, dass jeder Wachmann in Sobibor am Morden beteiligt war. Auch ein kleines Rädchen der Vernichtungsmaschinerie sorgte für das reibungslose Töten. Einer, der offenbar Demjanjuks Kollege war,gab bei einer früheren Vernehmung einmal mit eisiger Kälte zu Protokoll: "Wir achteten darauf, dass es unter den Opfern keine Panik oder Unordnung gab."

Verteidiger Busch dagegen pflegt eine eigene Verschwörungstheorie. Er vermutet politische Gründe, dass jetzt, in späten Jahren, ausgerechnet einem kleinen Helfershelfer, der zudem nicht Deutscher ist, der Prozess gemacht wird: Es gehe dem Gericht gar nicht um seinen Mandanten, der Zweck des Verfahrens sei, "die deutsche Alleinschuld zu relativieren". Die Justiz wolle von der deutschen Verantwortung ablenken, sagt Busch und behauptet, dass in München nicht Demjanjuk vor Gericht stehe, sondern "die Ukraine". Er unterstellt damit, dass die deutsche Justiz jetzt nachholen will, was sie lange Zeit nach Kriegsende bei der Verfolgung der NS-Verbrecher versäumt oder verschleppt hat. Ernsthaft diskutiert wurde diese Frage im Verfahren aber nicht.

"Die geringe Schuld ist zwingend anzunehmen"

Der Verteidiger wirkt dafür zu getrieben. Busch, der mit einer Ukrainerin verheiratet ist, die regelmäßig im Verhandlungssaal ist und Demjanjuk aufmunternd zuwinkt, bestreitet, dass er eine spezielle Mission habe: "Das ist kein Sendungsbewusstsein. Ich kümmere mich nur um meinen Mandanten." In welche Richtung sein Plädoyer gehen wird, ist klar: "Die geringe Schuld ist zwingend anzunehmen", sagt Busch.

Die Nebenkläger sind sich einig, dass die Verteidigungsführung Demjanjuk schade. Sie erwarten eine Verurteilung. Das Strafmaß für Beihilfe zum Mord liegt zwischen drei und 15 Jahren. "Ich rechne mit einer Verurteilung im mittleren Bereich", sagt Anwalt Rolf Kleidermann, der sechs Nebenkläger vertritt. Die Länge des Verfahrens und das hohe Alter Demjanjuks würden wohl berücksichtigt.

Der Vorsitzende Richter Ralph Alt, in seiner Freizeit angeblich ein defensiver Schachspieler, lässt sich nicht in die Karten schauen. Es kommt zwar immer wieder zu heftigen Wortwechseln mit dem Verteidiger, den großen Eklat vermeidet der Richter aber geduldig. Er weiß um die hohe Bedeutung der Verhandlung.

Der Tumult zum Prozessbeginn, als eine erschreckend unsensible Münchner Justiz Angehörige der Opfer, Zuhörer und Journalisten in einer "Demjanjuk-Sammelzone" warten ließ, ist fast vergessen. Inzwischen verfolgen nur noch ein paar Zuschauer regelmäßig die Verhandlung - Politologen, Historiker und Buchautoren. Zum Finale im März wird die Weltöffentlichkeit aber wieder nach München blicken, um kritisch den Willen der deutschen Justiz zur Aufarbeitung der NS-Zeit zu überprüfen.